Die Amtsgerichte
Cottbus für den Landgerichtsbezirk Cottbus,
Frankfurt (Oder) für den Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder),
Neuruppin für den Landgerichtsbezirk Neuruppin und
Rathenow für den Landgerichtsbezirk Potsdam
sind zuständig für Verfahren nach § 1 des Gesetzes über gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen und nach § 65 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.