Das Landgericht Cottbus ist in Sortenschutzstreitsachen im Sinne des § 38 Absatz 1 des Sortenschutzgesetzes für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig.
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Das Landgericht Cottbus ist in Sortenschutzstreitsachen im Sinne des § 38 Absatz 1 des Sortenschutzgesetzes für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig.