Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist in Streitigkeiten nach § 43 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist in Streitigkeiten nach § 43 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.