Das Amtsgericht Potsdam ist für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig für Genehmigungsverfahren nach § 167b Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
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Das Amtsgericht Potsdam ist für alle Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg zuständig für Genehmigungsverfahren nach § 167b Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.