Die Landgerichte haben ihren Sitz in den in Art. 2 Abs. 2 genannten Städten, das Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg.
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Die Landgerichte haben ihren Sitz in den in Art. 2 Abs. 2 genannten Städten, das Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg.