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Art 1 GerOrgG (Bayern) — Bayerisches Oberstes Landesgericht

Gerichtsorganisationsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es besteht ein Bayerisches Oberstes Landesgericht mit Sitz in München. Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Freistaates Bayern.