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§ 2 GerüstbArbbV 9 — Außerkrafttreten

Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.