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§ 3 GerüstbArbbV 7 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Siebte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 01.10.2021 bis 01.10.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.