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§ 3 GerüstbArbbV 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Sechste Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 02.03.2021 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.