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§ 3 GerüstbArbbV 5 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fünfte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 02.07.2019 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft.