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§ 4 GepBetrWFV — Handlungsbereiche

Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 24.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
2.
Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
3.
Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
4.
Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
5.
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.