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§ 1 GepBetrWFV — Gegenstand

Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 24.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“.