Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie.