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# Anlage 1 GenTSV 2021 — (zu § 5 Absatz 1) Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung

Gentechnik-Sicherheitsverordnung  
Stand: 01.03.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1248 - 1250)

Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung von Organismen bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant:

- 1. Informationen über Spender- und Empfängerorganismen bzw. Ausgangsorganismen

  - a) Name und Bezeichnung

  - b) Grad der Verwandtschaft

  - c) Herkunft

  - d) Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus

  - e) Angaben über frühere gentechnische Veränderungen

  - f) Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale

  - g) Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere

  - h) kleinste infektiöse Dosis

  - i) Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen

  - j) Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen

  - k) Kolonisierungskapazität

  - l) Wirtsbereich

  - m) Art der Übertragung, z. B. durch

    - – direkten oder indirekten Kontakt mit der verletzten oder unverletzten Haut oder Schleimhaut

    - – Aerosole oder Staub über den Atemtrakt

    - – Wasser oder Lebensmittel über den Verdauungstrakt

    - – Biss, Stich oder Injektion sowie über die Keimbahn bei tierischen Überträgern

    - – diaplazentare Übertragung

  - n) Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch den Organismus

  - o) Verfügbarkeit von Therapeutika und/oder Impfstoffen und/oder anderen wirksamen Methoden zur Verhütung und Behandlung von humanen Erkrankungen

  - p) Art und Eigenschaften der in den Organismen enthaltenen Vektoren:

    - – Sequenz

    - – Mobilisierbarkeit

    - – Wirtsspezifität

    - – Vorhandensein von relevanten Genen, z. B. Resistenzgenen

  - q) Adventiv-Agenzien, die in den Organismus eingefügtes genetisches Material mobilisieren könnten

  - r) andere potentiell signifikante physiologische Merkmale

  - s) Stabilität der Merkmale nach Buchstabe r

  - t) epidemiologische Situation:

    - – Vorkommen und Verbreitung des Organismus

    - – Rolle von lebenden Überträgern und Organismenreservoirs

    - – Ausmaß der natürlichen Resistenz bei Mensch und Tier gegen den Organismus

    - – Grad der erworbenen Immunität bei Mensch und Tier (z. B. durch stille Feiung und Impfung)

    - – Vorkommen bzw. Nichtvorkommen eines geeigneten Wirtstiers

    - – Resistenz bei Pflanzen (natürliche oder durch Züchtung bedingte)

    - – Vorkommen bzw. Nichtvorkommen und Verbreitung einer geeigneten Wirtspflanze für den Organismus

  - u) bedeutende Beteiligung des Organismus an Umweltprozessen (z. B. Stickstofffixierung oder pH-Regelung)

  - v) Vorliegen von geeigneten Bedingungen zur Besiedelung der Umwelt durch den Organismus

  - w) Wechselwirkung mit anderen und Auswirkungen auf andere Organismen in der Umwelt (einschließlich voraussichtlicher konkurrierender oder symbiotischer Eigenschaften)

  - x) Fähigkeit, Überlebensstrukturen zu bilden (z. B. Samen, Sporen oder Sklerotien), und deren Ausbreitungsmöglichkeiten

- 2. Informationen über den gentechnisch veränderten Organismus

- 2.1 Beschreibung der gentechnischen Veränderung

  - a) Beschreibung der gentechnischen Veränderung einschließlich des Verfahrens zur Einführung des Vektors bzw. Inserts in den Empfängerorganismus oder des Verfahrens, das zur Erzielung der betreffenden gentechnischen Veränderung angewandt wird

  - b) Herkunft des genetischen Materials, ggf. Identität des Spenderorganismus/der Spenderorganismen und der Merkmale

  - c) vorangegangene gentechnische Veränderungen des Inserts

  - d) Funktion der betreffenden gentechnischen Veränderung und/oder der neuen Nukleinsäure

  - e) Art und Herkunft des Vektors

  - f) Struktur und Menge eines Vektors und/oder einer Nukleinsäure des Spenderorganismus, wenn der Vektor und/oder die Nukleinsäure noch in der Endstruktur des veränderten Organismus verblieben sind

  - g) Stabilität des Organismus in Bezug auf die gentechnisch veränderten Merkmale

  - h) Häufigkeit der Mobilisierung des eingefügten Vektors und/oder Fähigkeit des Vektors zur Übertragung genetischer Information

  - i) Höhe der Expression des gentechnisch eingeführten Materials; Messverfahren und Empfindlichkeitsgrad

  - j) Ort des eingefügten genetischen Materials (Angabe zu einer möglichen Aktivierung/Deaktivierung von Wirtsgenen durch die Einfügung)

  - k) Aktivität des zur Expression gebrachten Proteins

- 2.2 Gesundheitliche Erwägungen

  - a) toxische oder allergene Auswirkungen der gentechnisch veränderten Organismen und/oder ihrer Stoffwechselprodukte

  - b) Produktrisiken

  - c) Vergleich der Pathogenität des gentechnisch veränderten Organismus mit der des Spender- oder Empfängerorganismus oder ggf. des Ausgangsorganismus

  - d) Kolonisierungskapazität

  - e) bei Pathogenität des gentechnisch veränderten Organismus für Menschen, die abwehrgesund sind:

    - – verursachte Krankheiten und Mechanismus der Krankheiten hervorrufenden Eigenschaften einschließlich Invasivität und Virulenz

    - – Übertragbarkeit

    - – Infektionsdosis

    - – Wirtsbereich, mögliche Veränderung des Wirtsbereiches

    - – mögliche Änderung des Infektionsweges oder der Gewebsspezifität

    - – Möglichkeit des Überlebens außerhalb des menschlichen Wirts

    - – Vorhandensein von Überträgern oder Mitteln der Verbreitung

    - – biologische Stabilität

    - – Muster der Antibiotikaresistenz

    - – Allergenität

    - – Toxizität

    - – Verfügbarkeit geeigneter Therapien und prophylaktischer Maßnahmen

- 2.3 Umwelterwägungen

  - a) Faktoren, die das Überleben, die Vermehrung und die Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt beeinflussen

  - b) verfügbare Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung der gentechnisch veränderten Organismen

  - c) verfügbare Techniken zur Erfassung der Übertragung des gentechnisch eingeführten Materials auf andere Organismen

  - d) bekannte und vorhergesagte Habitate des gentechnisch veränderten Organismus

  - e) Beschreibung der Ökosysteme, auf die der Organismus unbeabsichtigt verbreitet werden könnte

  - f) erwarteter Mechanismus und Ergebnis der Wechselwirkung zwischen dem gentechnisch veränderten Organismus und den Organismen oder Mikroorganismen, die im Falle einer Freisetzung in die Umwelt belastet werden könnten

  - g) bekannte oder vorhersagbare Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, wie Krankheiten hervorrufende Eigenschaften, Infektion, Toxigenität, Virulenz, Überträger der Krankheiten hervorrufenden Eigenschaften, Allergenität, veränderte Muster der Antibiotikaresistenz, veränderter Tropismus, Kolonisierung

  - h) bekannte oder vorhersagbare Beteiligung an biogeochemischen Prozessen

  - i) Verfügbarkeit von Methoden zur Dekontamination des Gebiets im Falle eines Austretens von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt

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Zitiervorschlag: Anlage 1 GenTSV 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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