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§ 1 GenTSV 2021 — Anwendungsbereich

Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Stand: 01.03.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt Sicherheitsanforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen einschließlich der Tätigkeiten im Gefahrenbereich. Die Regelungen in den Abschnitten 4, 5 und 6 gelten auch für Freisetzungen. Nach anderen Vorschriften erforderliche Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben unberührt.