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§ 8 GenTPflEV — Bewirtschaftungsmaßnahmen

Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.