Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 16 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 2 000 Euro. Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 800 Euro.
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Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 16 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 2 000 Euro. Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 800 Euro.