(1) Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.
(2) Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.
(2) Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.