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§ 9 Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (Sachsen) — Verwaltungseinheit Auerbach/Vogtl.

Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.

(2) Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.