(1) Die Gemeinde Landwüst wird in die Stadt Markneukirchen eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Wernitzgrün wird in die Gemeinde Erlbach eingegliedert.
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(1) Die Gemeinde Landwüst wird in die Stadt Markneukirchen eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Wernitzgrün wird in die Gemeinde Erlbach eingegliedert.