Für die Anwendung von § 13 Abs. 2 und § 28 ist der Flurstücksbestand des Liegenschaftskatasters am 1. Juli 1997 maßgebend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für die Anwendung von § 13 Abs. 2 und § 28 ist der Flurstücksbestand des Liegenschaftskatasters am 1. Juli 1997 maßgebend.