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§ 3 Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (Sachsen) — Verwaltungseinheit Weischlitz

Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Dröda wird in die Gemeinde Burgstein eingegliedert.

(3) Zwischen der Gemeinde Weischlitz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Burgstein und Reuth ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.