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§ 11 Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (Sachsen) — Verwaltungseinheit Treuen

Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Eich/Sa. und Hartmannsgrün werden in die Stadt Treuen eingegliedert.

(2) Zwischen der Stadt Treuen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Neuensalz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.