(1) Die Gemeinde Trieb/Vogtl. wird in die Stadt Falkenstein/Vogtl. eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Grünbach hat mit der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Neustadt/Vogtl. den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.