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§ 10 Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (Sachsen) — Verwaltungseinheit Falkenstein/Vogtl.

Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Trieb/Vogtl. wird in die Stadt Falkenstein/Vogtl. eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Grünbach hat mit der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Neustadt/Vogtl. den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.