Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 105), wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefaßt:
„Gleichlautende Benennungen innerhalb desselben Gemeindeteils sind unzulässig.“