Artikel 8 Satzes des Gesetzes zur Regulierung der Stadt-Umland Verhältnisse im Bereich der Kreisfreien Stadt Leipzig ( Stadt-Umland-Gesetzes Leipzig ) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 475) wird wie folgt gefaßt:
„Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.“