(1) Die Gemeinden Bernbruch, Lückersdorf-Gelenau und Zschornau-Schiedel werden in die Stadt Kamenz eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Kamenz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Schönteichen ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinden Bernbruch, Lückersdorf-Gelenau und Zschornau-Schiedel werden in die Stadt Kamenz eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Kamenz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Schönteichen ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.