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# § 25 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Verwaltungseinheit Boxberg

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Reichwalde scheidet aus dem Verwaltungsverband Heidedörfer aus.

(2) Der Verwaltungsverband Heidedörfer wird zum 1. Januar 2000 aufgelöst, wenn er nicht zu einem früheren Zeitpunkt seine Auflösung gemäß § 27 Abs. 1 SächsKomZG bewirkt.

(3) Die Gemeinde Kutten hat mit der Gemeinde Boxberg und der Gemeinde Uhyst den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.

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Zitiervorschlag: § 25 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Sachsen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

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