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§ 25 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Verwaltungseinheit Boxberg

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Reichwalde scheidet aus dem Verwaltungsverband Heidedörfer aus.

(2) Der Verwaltungsverband Heidedörfer wird zum 1. Januar 2000 aufgelöst, wenn er nicht zu einem früheren Zeitpunkt seine Auflösung gemäß § 27 Abs. 1 SächsKomZG bewirkt.

(3) Die Gemeinde Kutten hat mit der Gemeinde Boxberg und der Gemeinde Uhyst den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.