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§ 12 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Verwaltungseinheit Großpostwitz/O.L.

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.

(2) Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.