(1) Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.
(2) Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.
(2) Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.