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§ 11 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Verwaltungseinheit Schirgiswalde

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Rodewitz/Spree wird in die Gemeinde Kirschau eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Crostau hat mit der Stadt Schirgiswalde und der Gemeinde Kirschau den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.