Zwischen der Stadt Burgstädt als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Mühlau und Taura b. Burgstädt ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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Zwischen der Stadt Burgstädt als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Mühlau und Taura b. Burgstädt ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.