(1) Die Gemeinde Krumhermersdorf wird in die Stadt Zschopau eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Zschopau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Gornau/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinde Krumhermersdorf wird in die Stadt Zschopau eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Zschopau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Gornau/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.