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§ 12 GemAusGO — Beschlußfähigkeit

Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Gemeinsame Ausschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder oder der Stellvertreter anwesend ist.