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§ 4 GeldWNOG

Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund dieses Gesetzes ergehende Rechtsverordnungen, die von den Ländern ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.