In den Dienststellen der Stadt Schwedt/Oder sind die Personalräte nach den Bestimmungen des § 32 des Landespersonalvertretungsgesetzes neu zu wählen.
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In den Dienststellen der Stadt Schwedt/Oder sind die Personalräte nach den Bestimmungen des § 32 des Landespersonalvertretungsgesetzes neu zu wählen.