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§ 12 GebietsÄGOder-Welse (Brandenburg) — Mitgliedschaft, Verträge und Rechtsstreitigkeiten

Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stadt Schwedt/Oder tritt bezüglich der Mitgliedschaften, Beteiligungen, Verträge und Rechtsstreitigkeiten an die Stelle der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow. Die Stadt Schwedt/Oder tritt vorbehaltlich der §§ 6 und 14 auch an die Stelle des bisherigen Amtes Oder-Welse bezüglich dessen bisherigen Rechten und Pflichten, Mitgliedschaften, Beteiligungen, Verträgen und Rechtsstreitigkeiten.