nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 GebReinigAusbV 1999 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 71, Gebäudereiniger, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.