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§ 4 GebOMBJS (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gebührenordnung MBJS

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 02.08.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung MBJS vom 6. November 2012 ( GVBl. II Nr. 94) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 22. Mai 2020

Die Ministerin für Bildung,

Jugend und Sport

Britta Ernst

Anlagen

1

Anlage - Gebührentarif 378.2 KB