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§ 3 GebOMBJS (Brandenburg) — Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Gebührenordnung MBJS

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tarifstelle 9.4 des Gebührentarifs gilt nicht für Leistungen zur Abiturprüfung an Waldorfschulen.

Einzelnorm