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§ 27 GebGBbg (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gebührengesetz für das Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührengesetz für das Land Brandenburg außer Kraft.

Potsdam, den 7. Juli 2009

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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