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§ 2 GebäudeArbbV8 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 01.04.2021 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.