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# Anlage 4 GastroAusbV — (zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein

Gastronomieberufeausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 387)

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Lfd. Nr.	Teil der Zusatzqualifikation	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen
1	2	3	4
1	Arbeiten an der Bar	a)die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Jugendschutzesb)vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung des Barbetriebes durchführenc)produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser, unterscheiden und im Gästebereich bereitstellend)Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren sowie Waren nach den betrieblichen Vorgaben anforderne)Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturenf)mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Berücksichtigung von Gästewünschen und produkt-spezifischen Merkmalen empfehleng)Fachbegriffe der Bar anwendenh)Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen, dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränkekarte erstellen	8
2	Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen	a)Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezepturen sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken und Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern servierenb)Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen gastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und kalkulierenc)Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den Gästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe und die Herstellung erklären und die Spirituosen in passenden Gläsern servierend)Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und Cocktails, für Veranstaltungen planen und zusammenstellen
3	Produktkompetenz Wein	a)weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten zuordnenb)Produktkategorien unterscheiden, insbesondere Wein, Sekt, Schaum- und Süßweinc)Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten, nach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Herstellung und Geschmack erklärend)unterschiedliche Formen des Weinservice entsprechend dem angebotenen Wein durchführen und den Gästen erklärene)in Abhängigkeit von der Serviceform und dem angebotenen Wein die Verwendung passender Gläser und die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten
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Zitiervorschlag: Anlage 4 GastroAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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