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§ 39 GastroAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Gastronomieberufeausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
2.
„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“,
3.
„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.