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§ 14 GastroAusbV — Prüfungsbereiche

Gastronomieberufeausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Produktion und Service“,
2.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.