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§ 8 GastgewAusbV 1998 — Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Systemorganisation,
2.
Marketing,
3.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
4.
Personalwesen,
5.
Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.