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§ 7 GastgewAusbV 1998 — Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Personalwirtschaft,
2.
Büroorganisation und -kommunikation,
3.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
4.
Warenwirtschaft,
5.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf.