nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 32 GastStG — Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Gaststaatgesetz  
Stand: 10.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Einer sonstigen internationalen Einrichtung, die ihren Hauptsitz oder einen Zweigsitz in Deutschland nimmt, können Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gemäß den §§ 6 bis 9 und 15 gewährt werden. Den Bediensteten einer sonstigen internationalen Einrichtung können Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gemäß den §§ 16 und 17 sowie den §§ 20 und 21 gewährt werden. Bei der Entscheidung über die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen ist neben den internationalen Gepflogenheiten und der Bedeutung der Aufgabe der Einrichtung im Rahmen der internationalen Beziehungen das außenpolitische Interesse an der Präsenz der Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen.

(2) Es können darüber hinaus nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 3 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen mit Ausnahme steuerlicher Privilegien Vertretern der Mitglieder im Sinne des § 2 Nummer 7 gemäß § 22 und Bediensteten der sonstigen internationalen Organisation, die von staatlichen Mitgliedern entsandt worden sind, gemäß § 23 gewährt werden. Steuerliche Vergünstigungen ergeben sich ausschließlich nach Maßgabe der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung und der darauf Bezug nehmenden Vorschriften der Einzelsteuergesetze.

(3) Soweit Erleichterungen nach § 16 gewährt werden findet § 18 entsprechende Anwendung auf eine sonstige internationale Einrichtung, wobei dies für § 18 Absatz 2 mit der Maßgabe gilt, dass die Ausstellung eines Ausweises erst erfolgt, wenn eine Krankenvollversicherung nachgewiesen wurde.

---

Zitiervorschlag: § 32 GastStG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GastStG/32

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
