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§ 31 GasNZV 2010 — Zweck der Regelung

Gasnetzzugangsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ziel der Regelungen des Teils 6 ist es, die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu ermöglichen.