nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 GarBBAnO — Brandmeldeanlagen

Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.