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§ 1 GaFG — Errichtung des Sondervermögens

Ganztagsfinanzierungsgesetz

Stand: 15.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet.